INTERESSANTE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Aufgerüttelt durch die ständig steigende Anzahl von Betroffenen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten versucht der Gesetzgeber, in immer kürzeren Abständen neue Bestimmungen zu erlassen, um diesen Erkrankungen zu begegnen. Leider ist der Erfolg nur selten erkennbar, denn auf der einen Seite setzt die Nahrungsmittelindustrie als eine große, starke Lobby allzu häufig ihre eigenen Interessen durch – und dies meist zum krassen Nachteil des Verbrauchers.
Auf der anderen Seite ist Deutschland der Gesetzgebung der Europäischen Union unterworfen, so dass bei neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht selten der kleinste gemeinsame Nenner das Ergebnis ist. Dadurch ergibt sich mit neuen Gesetzen oftmals ein schlechterer Schutz für den Verbraucher, als dies vor dem Erlass einer neuen Regelung der Fall war.
An dieser Stelle werden sukzessive die gesetzlichen Bestimmungen zusammengetragen, die für Betroffene mit Nahrungsmittelallergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten relevant sein können.

Ich habe mir erlaubt, an bestimmten Stellen eigene Kommentare einzugeben, die ich jeweils durch Kursiv-Schrift gekennzeichnet habe.


 
Deklarationspflicht lesen

Nahrungsmittelzusatzstoffe
E-Nummern
AID-Wert
Gute Herstellungspraxis
lesen

Bio-Siegel für Nahrungsmittel lesen

Funktionelle Nahrungsmittel (functional food)
und Nahrungsergänzungsmittel
lesen

Neue Grenzen für Pestizidwerte (31.8.2008) lesen

Verbot bestimmter Pestizide und Ausbringungsarten (13.1.2009) lesen

Gentechnik in der Nahrungsmittel-Produktion lesen

Verbot von genverändertem Mais »Mon 810« in Deutschland (14.4.2009) lesen

Genehmigung zum Anbau der Genkartoffel »Amflora« (27.4.2009) lesen



 

Deklarationspflicht
Seit Dezember 2005 müssen folgende Stoffe, die eine besonders hohe allergene Potenz haben oder häufig Nahrungsmittelunverträglichkeitsreaktionen auslösen auf den Zutatenlisten von verpackten Nahrungsmitteln aufgeführt werden (EU-Richtlinien 2003/89/EG und 2006/142/EG), wenn sie zur Herstellung des Produktes verwendet wurden. Diese sind:

Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder ihre jeweiligen Hybridstämme), Schalenfrüchte (Mandeln, Hasel-, Wal-, Cashew-, Pecan-, Para-, Macadamia-, Queenslandnüsse und Pistazien), Eier, Erdnüsse und Soja, Senf, Krebstiere, Fisch, Milch (einschließlich Laktose), Sellerie, Sesamsamen und jeweils alle daraus hergestellten Produkte. Darüber hinaus Schwefeldioxid und Sulfite (in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l), angegeben als SO2.

Ab Ende 2008 müssen auch folgende Zutaten deklariert werden:
Mollusken (Schnecken, Muscheln) und Lupinen (Untergruppe der Hülsenfrüchte. In der Nahrungsmittelindustrie werden einheimisch wachsende Lupinensamen u.a. als billiger Ersatz für importiertes Soja eingesetzt).

Wenn herstellungstechnisch Verunreinigungen mit den genannten Stoffen in den Produkten enthalten sein könnten, muss der Zusatz »Kann Spuren von ... enthalten« aufgeführt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn Maschinen auch zur Herstellung von Produkten eingesetzt werden, die diese Zutaten enthalten.

Zur Vermeidung von Verunreinigungen sollen regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Institute vorgenommen werden.

Diese Regelung ist sehr positiv und sie erleichert Menschen mit Nahrungsamittelallergien und -unverträglichkeiten die Auswahl der Produkte. Leider gibt es bisher keine Verpflichtung, diese Stoffe für unverpackte Nahrungsmittel zu deklarieren. Aus diesem Grunde sind beispielsweise Bäckereien, Metzgereien oder Verkäufer auf Wochenmärkten nicht zur Angabe der in ihren Produkten enthaltenen Inhaltsstoffe verpflichtet. Es wird jedoch in den zuständigen Gremien diskutiert, die Deklarationspflicht auch auf unverpackte Nahrungsmittel zu erweitern. Es bleibt abzuwarten, auf welche Lösung sich die EU-Länder werden einigen können.

Hilfreiche Links:
Amtsblatt der Europäischen Union
Aktionsplan Allergien
ECARF Gütesiegel


 

Nahrungsmittelzusatzstoffe
Die Europäische Union hat derzeit 315 Stoffe als »unbedenkliche« Zutaten für Nahrungsmittel zugelassen, die in den Zutatenlisten mit den sogenannten E-Nummern gekennzeichnet werden. Bis 1993 gab es in Deutschland 265 zugelassene Stoffe, aber durch die Angleichung der europäischen Gesetze werden es ständig mehr.

Es sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob dies immer zum Nutzen des Verbrauchers beiträgt (lesen Sie hierzu bitte auch den Abschnitt über die neue Regelung zu Pestizidhöchstwerten).

Hilfreicher Link:
Verbraucher Initiative e.V. (Bundesverband)

E-Nummern
Es gibt folgende Gruppen von Zusatzstoffen (die Gruppen für die E-Nummern sind in Klammern angegeben):
Farbstoffe (100er Nummern), Konservierungsstoffe (200er Nummern), Antioxydations- und Säuerungsmittel (300er Nummern), Verdickungs- und Feuchthaltemittel (400er Nummern), weitere Säuerungsmittel (500er Nummern), Geschmacksverstärker (600er Nummern), Süßstoffe (900er Nummern) und weitere Stoffe mit Nummern über 1000.

AID-Wert
Um einen Wert für einen lebenslangen täglichen Verzehr eines Zusatzstoffes zu ermitteln, bei dem ein Mensch keinen Schaden erleidet, werden Tierversuche durchgeführt. Diese Menge bezeichnet man als »ADI-Wert« (acceptable daily intake = akzeptable tägliche Aufnahme). Er wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegeben. Hierbei wird in Fütterungsversuchen mit Tieren ermittelt, wie groß die Menge eines Stoffes sein kann, ohne dass es Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Da Ergebnisse aus Tierversuchen nicht so ohne weiteres auf den Menschen übertragbar sind, hat man einen Sicherheitsfaktor einbezogen und den ermittelten Wert durch 100 geteilt, so dass die Menge für den Menschen nur 1 Prozent des im Tierversuch ermittelten Wertes beträgt.

Dieser sogenannte Sicherheitsfaktor ist rein willkürlich und zeigt in meinen Augen lediglich, dass sich auch die Durchführenden dieser Studien durchaus bewusst waren und sind, dass man Tierversuche nicht 1 : 1 auf den Menschen übertragen kann.
Darüber hinaus wurden in den Versuchen jeweils nur isolierte Substanzen getestet. Wie sich die teilweise aus sehr vielen Zusatzstoffen zusammengesetzten Cocktails (werfen Sie einmal einen Blick auf die Zutatenlisten von Fertigprodukten) auf die gesundheitliche Unversehrtheit des Menschen auswirken, ist bei diesen Tests nicht berücksichtigt worden.
Auch hat man den längeren Zeitraum außer Acht gelassen, der durch einen immer wiederkehrenden Verzehr ensteht. Bei den Versuchen waren die jeweils berücksichtigten Versuchsspannen zu einem teilweise dauerhaften Verzehr vergleichsweise sehr gering.


Laut Zusatzstoff-Verordnung müssen für die Zusatzstoffe folgende Kriterien erfüllt werden:
1. Die Zusatzstoffe müssen technologisch notwendig sein (z.B. zur Verhinderung des Verderbs, Verbesserung des Aussehens, Geschmacks etc.).
2. Die Zusatzstoffe dürfen den Verbraucher nicht täuschen.
3. Die Zusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in meinen Augen kaum ein Zusatzstoff für eine gesunde Ernährung notwendig ist, den Verbraucher nicht täuscht und auch wirklich gesundheitlich unbedenklich ist.

Gute Herstellungspraxis
Für den Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen gelten die Regeln »Gute Herstellungspraxis« (Good Manufacturing Practice): »So viel wie nötig, so wenig wie möglich«.

Es wird hier tatsächlich von »Lebensmitteln« gesprochen – ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass eigentlich kein Nahrungsmittel, das mit Zusatzstoffen versehen ist, mehr die Bezeichnung »Lebensmittel« verdient.


 

Bio-Siegel für Nahrungsmittel

In Deutschlad gibt es verschiedene Bio-Siegel, die Hersteller benutzen können, um ihre Produkte von denen abzugrenzen, die auf herkömmliche Art und Weise hergestellt wurden.

Das wohl am häufigsten verwendete Siegel in Deutschland ist das im Jahr 2001 eingeführte »Bio-Siegel«.


Mit diesem Siegel gekennzeichnete Nahrungsmittel müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
• kein Einsatz von gentechnisch veränderte/n Organismen bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von leicht löslichen mineralischen Düngern bei der Erzeugung,
• keine radioaktive Bestrahlung zur Konservierung.

Erlaubt ist jedoch:
• Gehalt von bis zu 5% konventionell erzeugte Bestandteile (begrenzt auf in der EG-Öko-Verordnung im Anhang VIc gelistete Rohstoffe)

Hilfreicher Link:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Bio-Siegel



Weniger häufig wird das Siegel der EU in Deutschland verwendet, da hier das oben dargestellte Bio-Siegel über einen größeren Bekanntheitsgrad verfügt.



Das EU-Siegel wurde 2000 eingeführt, um eine klare Abgrenzung zu konventionell (nicht biologisch) hergestellten Lebensmittel zu ziehen. Die mit diesem Siegel nach der EG-Öko-Verordnung gekennzeichneten Produkte dürfen folgende Bezeichnungen tragen: »Bio-«, »Öko-«, »biologisch«, »ökologisch kontrolliert«, ökologisch«, »biologisch«, »biologischer / ökologischer Landbau«, »biologisch-dynamisch« sowie »biologisch-organisch«.

Die Zutaten von Nahrungsmitteln, die mit dem EU-Siegel gekennzeichnet sind, müssen zu mindestens 95% aus Bio-Produktion stammen.

Ab dem 1. Juli 2010 wird das oben abgebildete EU-Siegel durch das nebenstehend abgebildete neue, modernere Logo abgelöst werden.


Um das Siegel führen zu dürfen, müssen wie beim Bio-Siegel folgende Regeln eingehalten werden (siehe auch oben):
• kein Einsatz von gentechnisch veränderte/n Organismen bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von leicht löslichen mineralischen Düngern bei der Erzeugung,
• keine radioaktive Bestrahlung zur Konservierung.

Erlaubt ist jedoch:
• Gehalt von bis zu 5% konventionell erzeugte Bestandteile (begrenzt auf in der EG-Öko-Verordnung im Anhang VIc gelistete Rohstoffe)

Und darüber hinaus:
• Eingrenzung (durch Anhang VI a und b) von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten – Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe und Emulgatoren sind nicht erlaubt.
• Regelung der Einfuhr und strenge, chargenbezogene Kontrolle von Rohwaren und Produkten aus Drittländern.

In einer Presseerklärung der Europäischen Kommision hieß es, die EU-Sterne und das grüne Blatt sollten »Europa und die Natur« symbolisieren. Ob in Europa diese beiden Begriffe jedoch wie bisher eher nebeneinander oder sogar gegeneinander stehen werden, oder ob Europa sich zur Natur bekennen und sich mit ihr verbunden und bei wichtigen Entscheidungen verpflichtet fühlen wird, wird die Zukunft zeigen. Ich persönlich hoffe es zumindest sehr.

Hilfreicher Link:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: EU-Bio-Logo



Im August 2009 wurde das neue Siegel »ohne Gentechnik« von Verbraucherministerin Ilse Aigner vorstellt, womit Hersteller vor allem (bevorzugt tierische) Nahrungsmittel (z.B. Milch oder Fleisch) kennzeichnen können, wenn bei der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen wie Mais oder Soja verwendet wurden.

Wichtiger Hinweis: Bei diesen Produkten die Deklaration auch dann erlaubt, wenn bei der Fütterung gentechnisch hergestellte Vitamine, Enzyme und anderen Zusätze eingesetzt wurden!
Bei allen anderen Nahrungsmitteln werden die die Kriterien strenger ausgelegt: Grundsätzlich ist kein Einsatz von gentechnisch hergestellten Zusatzstoffen erlaubt (auch keine zufälligen Beimischungen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen).

Hilfreicher Link:
TransGen – Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln



Neben den »offiziellen« Bio-Siegeln gibt es verschiedene Deutsche Verbands-Siegel. Diese kennzeichnen Produkte von Produktionsverbänden, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinaus die teilweise sehr viel strengeren Bestimmungen der jeweiligen Verbände erfüllen müssen.

Hier ist zum Beispiel der Demeter Verband zu nennen, der Produkte verkauft, die nach anthroposophischen Prinzipien biologisch-dynamisch erzeugt werden.
Bis zum Jahr 2007 trugen ausschließlich nach diesen Prinzipien erzeugte Produkte das Demeter-Siegel, aufgrund einer schlechten wurde in diesem Jahr jedoch erstmals den verarbeitenden Betrieben eine Beimischung von bis zu 30% Getreide gestattet, das nicht biologisch-dynamisch erzeugt wurde. Es musste jedoch der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Bei normalen Ernten müssen die Produkte jedoch wieder den strengeren Verbandsrichtlinen entsprechen.

Hilfreicher Link:
Demeter



Nicht zu verwechseln mit den Bio-Siegeln sind die Siegel für Fairen Handel, beispielsweise von TransFair.
Das Fair-Trade-Siegel kennzeichnet Produkte aus Fairem Handel, bei deren Herstellung bestimmte soziale Kriterien eingehalten wurden. Vergeben werden diese Siegel von den Organisationen, die im Verband »Fairtrade Labelling Organizations International FLO« zusammengeschlossen sind.

Wichtiger Hinweis: Produkte mit einem Fair-Trade-Siegel sind nicht zwangfsläufig auch gleichzeitig Bio-Produkte, jedoch gibt es sehr häufig auch Produkte aus Fairem Handel, die nach Bio-Kriterien erzeugt wurden.

Hilfreicher Link:
TansFair



 

Funktionelle Nahrungsmittel (functional food) und Nahrungsergänzungsmittel
Immer mehr Nahrungsmittel werden von der Industrie mit Zusätzen versehen, die einen angeblichen gesundheitlichen Mehrwert versprechen. So gibt es Margarine, die den Cholesterinspiegel senken soll, Milchprodukte, die das Immunsystem stärken sollen oder sogar Brot, das mit Folsäurezusatz vor Fehlgeburten schützen soll.
Auch Nahrungsergänzungsmittel, derer es eine unüberschaubare Fülle in jedem Supermarktregal gibt, werben mit den »unverzichtbaren Vorteilen« für die Gesundheit.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) hat hierzu eine erfreulich klare Stellungnahme abgegeben: »Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, überflüssig. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe die er braucht, – eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe ist deshalb normalerweise nicht erforderlich. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise kann nicht durch Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden.« (Quelle)
Derzeit ist Werbung für Produkte, die angeblich gegen Krankheiten helfen sollen, nur für Arzneimittel, nicht jedoch für Nahrungsmittel zulässig. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) verbietet irreführende oder gesundheitsbezogene Werbung. Auch wenn (wider Erwarten) ein Gesundheitseffekt wissenschaftlich erwiesen werden sollte, dürfen vom der Hersteller keine konkreten Aussagen zum angeblichen gesundheitlichen Nutzen gemacht werden, die einem Zusammenhang mit einer Verbesserung von Krankheitsrisiken herstellen.

Hilfreiche Links:
Ernährungsportal NRW
BFR zu »Funktionelle Lebensmittel«

Theoretisch sollten uns diese Bestimmungen vor irreführenden Behauptungen schützen. Die Nahrungsmittelhersteller finden jedoch genügend rechtliche Schlupflöcher, uns ihre angeblich gesundheitsfördernden Kreationen unterzujubeln. »...Tausende von zufriedenen Kunden bestätigen, dass ... Ihre Gesundheit fördert«, oder »... kann Ihren Blutdruck senken« – solche Werbung sagt zwar im Grunde nichts, suggeriert dem unvorsichtigen Kunden jedoch genau das, was der Gesetzgeber eigentlich verbietet.

Was können Sie tun?
Halten Sie beim Einkauf die Augen offen und überprüfen Sie die Aussagen der Hersteller sehr kritisch. Am besten jedoch verzichten Sie grundsätzlich auf den Erwerb solcher Produkte. Der einzig sichere Weg zu einer stabilen Gesundheit ist eine abwechslungsreiche, unbelastete, gesunde Vollwertkost.


 

Neue Grenzen für Pestizidwerte
Seit September 2008 gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte für die Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pestiziden (Pflanzenschutzmitteln).
Hierbei wurden nationale Richtwerte angeglichen, wobei die jeweiligen Höchstwerte der einzelnen Länder zur EU-Richtline erklärt wurden. Dadurch ergab sich für viele Länder eine höhere erlaubte Belastung als vor dem Erlass.
Nach einer Studie von Greenpeace und Global 2000 wird bemängelt, dass fast 700 der neuen Grenzwerte für Obst- oder Gemüse – u.a. für Äpfel, Birnen, Weintrauben oder Paprikaschoten – zu hoch sind und akute oder sogar chronische Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können.

Informative Links:
Frankfurter Rundschau, 31. 8. 2008
ORF-Österreich, 31.8. 2008

Wie Brüssel sich dazu stellt, können Sie unter folgendem Link lesen:
Pharmazeutische Zeitung online, 29. 8. 2008

Was können Sie tun?
Otto-Normalverbraucher hat erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf gesetzliche Bestimmungen. Sie können jedoch an den Europa-Abgeordneten Ihrer Wahl schreiben (Adressen siehe hier) und Ihren Wunsch nach einem besserem Verbraucherschutz vortragen.
Als Erste Hilfe jedoch bleibt Ihnen nur, Obst und Gemüse aus möglichst unbelastetem Anbau – am bestem in Bioqualität – zu erwerben und die Früchte gründlich mit warmem Wasser zu waschen, um die vorhandenen Schadstoffe so weit wie möglich zu entfernen.


 

Verbot bestimmter Pestizide und Ausbringungsarten
Am 13.1.2009 wurde vom Europaparlament eine neue Gesetzgebung für Pflanzenschutzmittel beschlossen: Hochtoxische Pestizide, die krebserregend, erbgutschädigend oder hormonell (endokrin) wirken oder die Fortpflanmzungsfähigkeit behindern, werden verboten. Auf den Index kommen 22 Substanzen, wobei das Verbot jedoch erst jeweils mit dem Ablauf der Zulassungen der Stoffe greift – und dies kann im längsten Falle bis zum Jahr 2016 dauern!
Das Verbot gilt auch für außerhalb der EU produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in den EU-Mitgliedsstaaten verkauft werden sollen. Nur solche Produkte sollen bei uns verkauft werden dürfen, die nach den neuen Vorschriften produziert wurden. Für bestimmte Fälle wurden jedoch Ausnahmeregelungen vereinbart: Sollte ein Mitgliedsland nachweisen können, dass ein bestimmter Schädling ganze Ernten bedroht und vernichten könnte und darüber hinaus keine nicht-chemische Alternative zur Bekämpfung zur Verfügung stehen, so können einige der Substanzen für dieses Land für eine Fünfjahres-Frist zugelassen werden.
Wirkstoffe, die die Entwicklung von Immun- oder Nervensystem schädigen, müssen »nach strengen Sicherheitsrichtlinien geprüft werden«.
Auch die Ausbringungsarten sind nach dem neuen Gesetzt beschränkt worden: Das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden aus der Luft wird »generell verboten«, d.h. auch hier gibt es Ausnahmeregelungen, nämlich »wenn das Spritzen oder Sprühen eindeutige Vorteile im Sinne von geringeren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat oder wenn es keine praktikablen Alternativen gibt«.
Weiterhin sind der Gewässer- und Bienenschutz und der Schutz von Spielplätzen und Parks zu beachten: Es soll sichergestellt werden dass »angemessene Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt und der Trinkwasservorräte vor Schäden durch Pestizide ergriffen werden« und »In Zukunft muss sichergestellt sein, dass Wirkstoffe keine inakzeptablen akuten oder chronischen Effekte auf Bienen haben«. »In sehr empfindlichen Gebieten, ... in öffentlichen Parks, auf Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen, auf Kinderspielplätzen ... besteht bei einer Pestizidexposition ein hohes Risiko. In diesen Gebieten wird die Verwendung von Pestiziden minimiert oder verboten«.
Die Schutzmaßnahmen sind wie folgt definiert: »Wenn Pestizide verwendet werden, müssen geeignete Risikomanagementmaßnahmen getroffen werden, wobei Pflanzenschutzmitteln mit einem geringen Risiko sowie biologischen Bekämpfungsmaßnahmen der Vorzug zu geben ist«.

Die Formulierungen vom Europaparlament zum Nachlesen:
Pressemitteilung Europäisches Parlament, 13.1.2009

Ein »Meilenstein« für die Verbraucher?
Wie üblich, wurde dieses neue Gesetz wieder nur halbherzig entschieden, um der Agrarwirtschaft bloß nicht allzu schmerzhaft auf die Füße zu treten. Solange Übergangs- und Ausnahmeregelungen bestehen, wird sich mit Sicherheit – wie die Erfahrung lehrt – niemand ernstlich um Alternativen bemühen.
Und darüber hinaus gilt zu bedenken, dass es insgesamt etwa 400 verschiedene Pestizide gab, mit denen unser »gesundes« Obst, Gemüse und Getreide behandelt wird. Mit den 22 angeblich gefährlichsten Substanzen ist zwar zugegebenermaßen ein Anfang gemacht (wenn das Verbot dann greift), aber wir essen mit den reichlich ausgebrachten verbleibenden 378 Stoffen noch immer einen mit Sicherheit mehr als gesundheitsschädigenden Cocktail.
Und so bleibt Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit, wie bereits oben empfohlen, nur eine Alternative: Obst und Gemüse aus möglichst unbelastetem Anbau – am bestem in Bioqualität – zu erwerben und die Früchte gründlich mit warmem Wasser zu waschen, um die vorhandenen Schadstoffe so weit wie möglich zu entfernen.
Obwohl die Europaabgeordnete der Grünen, Hiltrud Breyer, das neue Gesetz als Meilenstein bezeichnet, sieht sie die Ausnahmeregelungen doch sehr kritisch und erst als einen Anfang auf einem sicherlich noch langen Weg zu wirklich gesunder Nahrung aus einer wirklich gesunden Umwelt.
Auch Greenpeace meint: »Das neue EU-Pestizidrecht reicht nicht aus, um Verbraucher und Umwelt ausreichend zu schützen.«


Informative Links:
Hiltrud Breyer, 13.1.2009
Europagruppe Die Grünen, 13.1.2009
Greenpeace, 13.1.2009

Weniger differenziert sieht es die Europaabgeordnete der CDU, Christa Klaß, Winzerin von Beruf, und schiebt die Verantwortung dem Benutzer der gefährlichen Stoffe zu: »Informationen und eine angemessene Ausbildung sollen den verantwortlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten. Jeder Anwender hat eine Befähigung nachzuweisen. Zur Risikoreduktion gehört, dass die professionellen Anwender eine gut fundierte Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzmitteleinsatzes absolvieren. Private Anwender, die keine spezifische Ausbildung haben und durch einen unsachgemäßen Einsatz im Privatgarten Schaden anrichten können, müssen beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Einsatz und über die Risiken von einem gut ausgebildeten Verkäufer aufgeklärt und informiert werden«.
Bisher hat die Erfahrung leider gezeigt, dass es keine oder nur sehr geringe Eigenverantwortung auf Seiten der Agrarwirtschaft gibt. Deshalb wäre es in meinen Augen wirksamer gewesen, ein Gesetz zu formulien, bei dem es nicht so viele Hintertürchen gibt.
(Zitate aus der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 13.1.2009).


Weitere Informationen:
Tagesschau, 15.1.2009


 

Gentechnik in der Nahrungsmittel-Produktion
Seit 2004 schreibt eine EU-Verordnung vor, gentechnisch veränderte Lebensmittel und Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, mit einem entsprechenden Hinweis in der Zutatenliste zu kennzeichnen.

In Deutschland wird bisher kommerziell ausschließlich Mais mit unverändertem Erbgut angebaut. Alle anderen Pflanzen, die gentechnisch verändert wurden, werden nur zu Versuchszwecken angebaut. Ich befürchte jedoch, dass auch diese bald auf unseren Tisch gelangen, wenn wir als Verbraucher es nicht gemeinsam schaffen, dies zu verhindern.

Im Januar 2008 beschloss die Bundesregierung, die Gesetze zur Gentechnik zu verschärfen. Nun muss der Mindestabstand zwischen einem Feld mit Genpflanzen – beispielsweise Mais – und einer ökologisch betriebenen Anbaufläche nicht mehr nur 150m betragen, sondern wurde auf 300m verdoppelt. So sollen Vermischungen des Saatgutes verhindert werden. Bei Anmeldung darf dieser neue Abstand sogar unterschritten werden.

Hilfreicher Link:
Berliner Tagesspiegel, 24. 7. 2007

Wenn man bedenkt, dass Mais fast ausschließlich durch Wind bestäubt wird, der den Pollen je nach Wetterlage durchaus kilometerweit tragen kann, muss eigentlich jedem denkenden Menschen auch diese neue Distanz sehr klein erscheinen. Sollte also trotz dieses »Sicherheits-« abstandes eine Bestäubung des ökologisch angebauten Mais eintreten, wird über kurz oder lang das gesamte Saatgut mit genverändertem Erbgut durchsetzt sein – mit eventuell fatalen Folgen vor allem für Allergiker.

»Frei von Gentechnik«
Seit Mai 2008 ist in Deutschland ein neues Gesetz zur Gentechnik in Kraft getreten, das regelt, dass tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier, die ohne Genpflanzen im Tierfutter hergestellt wurden, als »gentechnikfrei« deklariert werden.

Bei der Fleischherstellung darf dabei beispielsweise das Schwein vier Monate vor der Schlachtung kein GVO-Futter erhalten haben – was davor gefüttert wurde, ist für dieses Gesetz unerheblich. Ebenso bei Milch: ganze 3 Monate vor der Milchproduktion ist die Genfütterung verboten, die Qualität des Futters zuvor hat keine Bedeutung. Bei der Eierproduktion beträgt diese Karenz-Zeitspanne gerade noch 6 Wochen.

Darüber hinaus dürfen genveränderte Zusätze wie Vitamine hinzugefügt werden, wenn sie »anderweitig nicht zu beschaffen sind« – was immer dies zu bedeuten hat. Auch Imfungen von fleisch-, milch- oder eierliefernden Tieren dürfen mit Stoffen durchgeführt werden, zu deren Herstellung genveränderte Organismen benutzt wurden.

Ab dem Jahr 2012 sollen darüber hinaus genveränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden, die aus dem grenzüberschreitenden Handel in die EU kommen. Dies wurde mit dem sogenannten Cartagena-Protokoll vereinbart, dem die EU-Staaten, China und Brasilien zugestimmt haben.

Leider haben bisher die größten GVO-Exporteure wie die USA, Kanada oder Brasilien diesem Protokoll noch nicht zugestimmt.

Hilfereicher Link:
Bundesumweltamt zum Cartagena-Protokoll


 

Verbot von genverändertem Mais »Mon 810« in Deutschland
Abweichend von einer erst im vergangenen Jahr durch ihren Vorgänger Horst Seehofer getroffenen Entscheidung hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner die gentechnisch veränderte Maissorte Mon 810 in Deutschland verboten. Obwohl in der EU bisher erlaubt, reiht sich neben Ungarn, Luxemburg, Österreich, Griechenland und Frankreich nun auch Deutschland in die Liste der Länder ein, die den Anbau des Produktes des Saatgut-Konzerns Monsanto (Sitz St. Louis im US-Staat Missouri) verbieten. Bisher hat Monsanto lediglich gegen Frankreich rechtliche Schritte eingeleitet, die Bestimmungen der übrigen Länder werden derzeit noch hingenommen.
In das Erbgut der Maissorte Mon 810 wurde ein Teil des Erbgutes des »Bacillus thuringiensis« übertragen (daher auch der Name »BT-Mais«), wodurch die Pflanze selbst ein Gift gegen die Raupe eines Schädlings, den Maiszünsler, produzieren kann. Da nicht abschließend geklärt werden konnte, ob durch das Gift andere Tiere (beispielsweise Bienen) oder das Grundwasser gefährdet werden könnten, erließ Aigner das Verbot.

Welch ein Glück, dass zumindest an die – zugegebenermaßen wichtigen – Bienen gedacht wurde (oder gab die Tatsache den Ausschlag, dass mit genveränderten Pollen durchsetzter Honig nicht als Lebensmittel verkauft werden darf?) und an die Tatsache, dass das im Genmais enthaltene Gift über das Grundwasser auch andere Tiere gefährden könnte. Ob sich Aigner wohl auch darüber Gedanken gemacht hat, ob das Gift etwa für den Menschen gefährlich sein könnte, konnte ich aus den Pressedarstellungen nicht entnehmen. Und darüber, ob bei der Entscheidung so kurz vor den Wahlen parteiinterne Überlegungen und bayerische Interessen zumindest auch eine Rolle gespielt haben, möchte ich mir kein Urteil erlauben.
Zumindest ist es für uns Verbraucher von Vorteil, dass wenigstens diese genveränderte Maissorte vorerst nicht in Deutschland angebaut werden darf. Es war zwar nur eine Anbaufläche von knapp 4000 Hektar für den Genmais verplant (das entspricht etwa 0,2% der Gesamtanbaufläche in Deutschland), doch ist es gut, wenn den Anfängen gewehrt wird. Wie im obigen Beitrag (Gentechnik in der Nahrungsmittel-Produktion) zu lesen ist, bewahren uns die großartigen Abstände von nun sage und schreibe 300m bestimmt nicht vor Kontaminierung von herkömmlichem Mais durch die Pollen der genveränderten Sorten. Und leider gibt es außer der Sorte Mon 810 noch andere genveränderte Maissorten, deren Anbau – wenn auch nur zu Versuchszwecken – noch nicht verboten wurde.


Hilfereiche Links:

Tagesschau.de: Was ist so schlimm an Genmais? (14.4.2009)

Kölner Stadtanzeiger: Genmais Mon 810 – Grüne fordern europaweites Verbot (14.4.2009)

Greenpeace: Aus für Gen-Mais MON810 in Deutschland (14.4.2009)

 

Genehmigung zum Anbau der Genkartoffel »Amflora«
Nur zwei Wochen nach der viel versprechenden Entscheidung gegen den Anbau der Genmaissorte »Mon 810« am 14.4.2009 durch die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (siehe Beitrag »Verbot von genverändertem Mais »Mon 810« in Deutschland«) erstaunt es, dass Aigner am 27.4.2009 »nach eingehender Prüfung und Gesprächen mit Wirtschaft und Wissenschaft« die Zustimmung ihres Ministeriums für den Anbau der genveränderten Kartoffelsorte »Amflora« gegeben hat. Die durch die BASF entwickelte »Amflora« ist sehr viel stärkehaltiger als normale Kartoffelsorten, wodurch sie von der Industrie für die Herstellung von Papier, Klebstoffen und Garn verwendet werden kann.
»Amflora« darf nun zu Versuchszwecken auf 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern ausgesät werden, wobei Schutzzäune dafür sorgen sollen, dass die Kartoffel nicht in die Lebensmittel- und Futterkette gelangt.

Nicht nur die Beschränkung auf die Hälfte der ursprünglich geplanten Anbaufläche, auch die »Errichtung von Schutzzäunen« halte ich – genauso wie die vorgeschriebenen Abstände von 300m zu Feldern mit genunveränderten Pflanzen – für Augenwischerei und reine Beruhigungsversuche der kritischen Bevölkerung.
Ob vielleicht die Einschaltung der der Forschung eher freundlich gesinnten Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dieser enttäuschenden Entscheidung beigetragen haben könnte, werden die Verbraucher leider nicht erfahren. Es scheint mir jedoch, dass Entscheidungen der derzeitigen Bundeslandwirtschaftsministerin nicht oder zumindest nicht immer im Hinblick auf die Gesundheit und die Unversehrtheit der Verbraucher getroffen zu werden, sondern sich eher nach parteipolitischen Interessen zu richten. So bleibt Ihnen nur – wie immer – die einzige Möglichkeit, nach aufmerksamem Verfolgen der politischen Beschlüsse durch das Ziehen der Konsequenzen am Wahltag die zukünftigen politischen Entscheidungen im Bundestag zu beeinflussen.