Letzte Aktualisierung: 12.2.2023

LMIV

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung
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5.1.2015:

Das Gute vorweg: Seit dem 13.12.2014 müssen auf verpackten Nahrungsmitteln die Allergene, die bereits seit einigen Jahren deklariert werden müssen (glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch (einschließlich Laktose), Erdnüsse, Soja und Lupinen, Krebs- und Schalentiere, Mollusken und Fisch, Senf, Sellerie, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite) nun deutlicher gekennzeichnet werden als bisher: entweder durch Fettdruck oder durch Unterstreichung sollen diese Zutaten gleich »ins Auge fallen«, damit man das Vorhandensein besser zur Kenntnis nehmen kann. So weit, so gut.

Die zulässige Mindest-Schriftgröße wurde nun gesetzlich geregelt, ist aber insbesondere für ältere und/oder schlecht sehende Menschen immer noch viel zu klein und lässt nach wie vor noch Möglichkeiten offen, dass die gewünschte Information und Verbraucheraufklärung doch nicht so ausfällt, wie man es sich wünschen möchte – aber der Weg weist (vorsichtig) in die richtige Richtung.

Ebenfalls gut und ein wirklicher Fortschritt ist, dass seit dem 13.12.2014 die genannten Allergene nicht nur auf verpackten Nahrungsmitteln angegeben, sondern jetzt endlich auch bei unverpackten Nahrungsmitteln und Speisen z.B. in Bäckereien, Metzgereien, Restaurants und Imbissbuden deklariert werden müssen.

Es gab eine Übergangsfrist von einem ganzen Jahr, in dem sich die entsprechenden Betriebe an die neue Regelung gewöhnen konnten. Und trotzdem scheint das jetzt – wie üblich – wieder die »große Überraschung« zu sein, denn ein Aufschrei geht durch die Lande. Die Besitzer fühlen sich ganz offensichtlich durch die »neue« Regelung überfordert, und eine informative Deklaration scheint (noch) eher die Ausnahme zu sein.

Meine Glosse, die ich am 25.8.2014 schrieb (»Mein Versuch, laktosefreie Brötchen zu kaufen«), ist wohl nur ein Beispiel unter leider sehr vielen, die belegen, dass hier wahrscheinlich noch viel Lernarbeit erforderlich ist, bevor das gut gemeinte Gesetz das bewirkt, was es eigentlich bezwecken sollte – nämlich den Schutz des Verbrauchers vor gefährlichen Allergenen bzw. unbekömmlichen Zutaten.

Leider kann sich der Gesetzgeber von der Verantwortung hier nicht ganz freisprechen, denn er lässt – auch hier wieder (zumindest aus meiner persönlichen Sicht) wie üblich – in der LMIV den Verantwortlichen in den Betrieben (zu) viel Spielraum, wie die Deklaration zu gestalten ist. Ich zitiere: » Diese Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Im Falle der mündlichen Information muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage leicht erhältlich sein. Diese kann auf Grundlage der von den Verbänden entwickelten Anregungen z.B. als Kladde, Informationsblatt, Rezeptangaben oder Ähnlichem erfolgen – wie schon jetzt bei angabepflichtigen Zutaten. In der Verkaufsstätte muss es darauf einen deutlichen Hinweis geben.« (siehe Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Kennzeichnung von Lebensmitteln). Was ein Bäcker, Metzger, Restaurant- oder Imbissbudenbesitzer aus diesen Anweisungen macht, bleibt ihm überlassen, und der Kunde darf schauen, wo er die benötigten Informationen findet – oder ob er sie überhaupt und/oder ausreichend informativ findet.

Die Art bzw. der Ort der Deklaration scheint aber wohl das geringere Problem zu sein. Ganz offensichtlich fühlen sich viele Betriebe überfordert darin, wie sie überhaupt an die Informationen kommen und was sie wirklich deklarieren müssen. Und sie scheinen teilweise völlig verunsichert zu sein und zu wissen nicht, ob und wie weit sie bei Fehlinformationen für die Folgen geradezustehen haben.

Da sichert man sich doch am besten vorsorglich nach allen Regeln der Kunst ab: Es fand sich beispielsweise folgende Angabe bei frischem Fleisch: »Kann Spuren von Laktose enthalten« – und auf Nachfrage nach dem Grund: »weil das Tier mit Milch ernährt wurde«. Eine solche »Information« wird dem aufgeklärten Laktoseintoleranten lediglich ein Lächeln abgewinnen. Der Uninformierte aber kauft das Fleisch vorsichtshalber nicht, und dem Fleischer geht das Geschäft »durch die Lappen« (lesen Sie hierzu auf die Antwort auf die Frage »Kann Fleisch Laktose enthalten, wenn das Tier mit Milch gefüttert wurde?«.

Es kursieren diverse weitere (gar nicht witzige) Beispiele, wie sich u.a. Gastwirte abzusichern versuchen, indem sie Allergiker (»oder solchen, die es sich einbilden«) einfach ausschließen und ihnen empfehlen, draußen zu bleiben (das erinnert mich doch etwas an das »Wir müssen draußen bleiben«-Schild für Hunde) oder lieber ein anderes Lokal aufzusuchen. Schauen Sie sich hierzu z.B. die folgende Abbildung an, bei der des Datenschutzes wegen die personenbezogenen Angaben unkenntlich gemacht wurden. Das ist natürlich weder hilfreich für die Allergiker (und auch nicht gestattet) noch für den Gastwirt selbst, denn irgendwann wird er merken, dass ihm dann auch nach und nach viele andere Gäste wegbleiben.



Ich kann gut einsehen, wenn sich ein Gastwirt oder Imbissbudenbetreiber zunächst überfordert fühlt, z.B. garantiert glutenfreie Gerichte anzubieten, wenn er nur eine kleine Küche hat, in der auch Glutenhaltiges zubereitet wird. Hier kann ich nur empfehlen, dass sich solche Unternehmer am besten mit Betroffenen in Verbindung setzen und Tipps geben lassen – beispielsweise auch von der Deutschen Zöliakie Gesellschaft e.V.

Wesentlich einfacher ist die Deklaration für alle anderen Zutaten. Hier ist die Freihaltung auch von Spuren nicht ganz so schwierig. Ich gebe zu: Es macht etwas Arbeit, sich die Convenience-Produkte anzuschauen, die man verwendet – aber hier sind ja schon lange die Deklarationen vorgeschrieben. Es dürfte also nicht neu sein, sich mal die Zutatenlisten durchzulesen. Und welche Zutaten man frisch bei der Zubereitung der Speisen verwendet, sollte ja wohl kein Geheimnis sein. Gerne biete ich allen interessierten Gastronomen eine qualifizierte Grundlagen-Beratung an.

Manche Unternehmer gehen einen Weg, der ebenfalls kontraproduktiv ist: Sie zeichnen SÄMTLICHE Speisen mit dem Hinweis aus, sie könnten Spuren von ALLEN Allergenen enthalten. Auch das ist nicht wirklich hilfreich, denn zumindest die Allergiker und die Zöliakie-Betroffenen werden solche Betriebe oder die dort angebotenen Waren meiden. Menschen, die »nur« an Unverträglichkeiten leiden und denen Spuren einzelner unverträglicher Substanzen an sich nichts ausmachen würden, werden einen solchen Betrieb wegen der Inkompetenz ausstrahlenden Angaben jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls boykottieren. Und mit ihnen alle ihre Freunde, mit denen sie gemeinsam einkehren oder die Mahlzeiten für allergisch reagierende Freunde zubereiten wollten.

Somit bleibt nur die ausführliche und umfassende Information und die Beschäftigung des Unternehmers mit der Materie:
• Welche Inhaltsstoffe sind in den zubereiteten oder produzierten Waren wirklich enthalten?
• Wie kann man vermeiden, dass unbeabsichtigte Spuren-Verunreinigungen hinein gelangen?
• Welche Waren kann man mit gutem Gewissen einem von Allergien und/oder Unverträglichkeiten betroffenen Kunden empfehlen?
• Wie kann man die Informationen übersichtlich »an den Mann« bringen?

Die Augen vor der Problematik zu verschließen und wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand zu stecken, mag zwar vorübergehend helfen. Jedoch nur, wenn sich der Bäcker, Metzger oder Restaurantbetreiber JETZT richtig informiert und dazu übergeht, SOFORT die Kundenaufklärung zu beachten, wird er letztendlich in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf überleben.

Das bedeutet: Wir alle profitieren davon, wenn die LMIV tatsächlich so ernst genommen wird, wie sie es verdient hat – der Allergiker UND der Unternehmer.

Für alle Verbraucher: Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten und Sie informieren, wie sich die Umsetzung der neuen LMIV entwickelt. Schauen Sie ab und an vorbei.

Und für alle Unternehmer: Wenn Sie sich informieren möchten, wie Sie die neuen Regelungen zum Nutzen für Ihre Kunden und auch für sich selbst am besten umsetzen, biete ich Ihnen eine individuelle Schulung an. Bitte informieren Sie sich über mich, meine Qualifikation und meine Arbeit unter dem Menüpunkt Beratung und nehmen Sie Kontakt mit mir auf oder senden mir eine eMail.




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