Letzte Aktualisierung: 14.4.2018

DorisPaas-Newsletter


Ausgabe 39 (März 2018)


Titelbild Liebe Leserin, lieber Leser.

am 15. März findet weltweit der »Internationale Weltverbrauchertag« statt. Dies ist ein Aktionstag, den wir dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten John F. Kennedey verdanken, der am 13.3.1962, also vor sage und schreibe 56 Jahren, vor dem Kongress drei auch heute noch brandaktuelle Grundrechte für Verbraucher proklamierte. Dies sind erstens das Recht auf Schutz vor betrügerischer und irreführender Kennzeichnung von Waren oder Werbung für Produkte, zweitens das Recht, vor unwirksamen oder sogar gefährlichen Medikamenten geschützt zu werden und drittens das Recht, unsere Produkte aus einer breiten Palette mit marktgerechten Preisen auswählen zu können. Unsere deutsche Regierung mit den Ministern für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Gesundheit haben mich mit ihren Entscheidungen bisher leider (noch) nicht davon überzeugt, dass wir uns durch diese sehr sinnvollen Grundsätze geschützt sehen könnten. Aber auch die Amerikaner und eigentlich alle anderen Länder der Welt haben in dieser Richtung noch einen weiten Weg vor sich. Umso wichtiger ist es, dass wir bei bzw. vor allen unseren Entscheidungen für oder gegen einen Kauf oder Verbrauch die Augen aufmerksam offen halten, um nicht Gefahr zu laufen, dass unsere Gesundheit ernsthaften Schaden nehmen kann. Zwei Beispiele (unter leider viel zu vielen) habe ich in den beiden Beiträgen dieses Newsletters für Sie zusammengestellt. Solange keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen zum wirksamen Schutz der Verbraucher geschaffen werden, müssen wir die Hersteller mit unseren Kaufentscheidungen (be)zwingen und schädliche Produkte so weit wie möglich in den Regalen liegen lassen oder zumindest durch ständiges, hartnäckiges Einfordern von unbedenklichen Lebensmitteln, Waren und Leistungen unsere Bedürfnisse im Sinne der über 50 Jahre alten Verbraucherrechte lauthals kundtun – und zwar nicht nur am Internationalen Weltverbrauchertag, sondern an jedem Tag des Jahres.




Bild Fasten Schwerpunktthema »Chlor im Trinkwasser«
Unser Trinkwasser ist nicht nur unser wichtigstes, sondern auch eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Obwohl die Qualität durch die Trinkwasserverordnung gesetzlich garantiert sein sollte, heißt dies aber nicht, dass es zwangsläufig auch immer förderlich für unsere Gesundheit ist. Es kann durch verschiedene Umstände nicht nur Schadstoffe wie u.a. Nitrat oder Schwermetalle enthalten, sondern auch mit Keimen belastet sein. Die Wasserwerke müssen aber aufgrund der gesetzlichen Vorschriften unbedenkliches Trinkwasser liefern und da eine biologische Entkeimung teuer ist, greift man dort lieber zur chemischen Keule in Form von Chlor.

Auch in unserer Darmflora befinden sich Keime – teils schädliche, in einer gesunden Mikrobiota aber wesentlich mehr nützliche Keime. Diese haben vielfältige Aufgaben wie vor allem die Stärkung des Immunsystems. Die Darmkeime unterstützen uns aber auch bei der Verarbeitung eigentlich unverdaulicher Stoffe oder produzieren bestimmte Vitamine, die unser eigener Körper nicht herstellen kann. Ohne unsere Darmflora hätten wir keine normale Verdauung, ja wir wären überhaupt nicht lebensfähig! Wenn wir nun mit dem Trinkwasser größere Mengen Chlor aufnehmen, wirkt sich dies natürlich auch auf die Zusammensetzung unserer Darmflora aus. Es findet eine dauerhafte Belastung der Keimbalance durch das Trinken chlorhaltigen Wassers statt, und im Laufe der Zeit verschlechtert sich die Qualität der für unsere Gesundheit so wichtigen Mikrobiota immer mehr.



Ein wichtiger Hinweis zum Präparat »Iberogast®«
Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Verbraucherrechten möchte ich auf ein Präparat – das Iberogast® – hinweisen, das in bestimmten Fällen gerne von vielen Menschen bei Magen-/Darmproblemen verwendet wird. Dieses Mittel enthält u.a. Schöllkraut, das schon seit einiger Zeit im Verdacht steht, bei höherer Dosierung und längerer Einnahmedauer Leberschäden verursachen zu können. Und – wen wundert es – dieser Verdacht wird vom Hersteller Bayer in Leverkusen nicht nur nicht an die große Glocke gehängt, sondern auch bis zum heutigen Tage im Beipackzettel verschwiegen. Aus diesem Grunde habe ich einen Beitrag zu diesem Thema in meinem Blog geschrieben und möchte Ihnen empfehlen, sich diesen aufmerksam durchzulesen. Auch wenn ich mit meinen Beratungen grundsätzlich versuche, Probleme ursächlich und ganzheitlich zu betrachten und zu verbessern, kann es manchmal hilfreich sein, zunächst Symptome zu lindern und dies gelegentlich auch mit geeigneten Mitteln zu unterstützen. Iberogast® ist trotz des Gehalts an Schöllkraut nicht grundsätzlich schlecht, aber es ist wichtig zu wissen, dass es sich hier nur um ein Akutmittel für eng umrissene Anwendungsgebiete handelt und keineswegs um ein Präparat, das über längere Zeiträume eingenommen werden kann oder soll. Schade, dass der Hersteller den Verbraucher hier nicht ausreichend informiert!



Liebe Leserinnen und Leser, es ist schwierig, aus der Flut von Informationen, die uns über die verschiedenen Medien erreichen, die für uns wichtigen und – vor allem – die »richtigen« herauszufiltern. Was entspricht wirklich den Tatsachen und wann werden wir im wahrsten Sinne des Wortes an der Nase herumgeführt? Wie oben erwähnt, scheint es noch ein sehr weiter Weg zu sein, bis es ein wirklich verlässliches Verbraucherschutzgesetz gibt, das seinen Namen auch verdient. Ich bitte Sie herzlich, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln daran mitzuarbeiten, dass wir uns irgendwann einmal darauf verlassen können, von den Herstellern und Produzenten über die Produkte umfassend informiert zu werden. Der derzeit wirksamste Weg scheint mir zu sein, dass wir »mit den Füßen abstimmen« – sprich, dass wir allein schon im eigenen Interesse keine Produkte kaufen, deren Auszeichnung unbefriedigend ist und nur solche Waren auswählen, die ehrlich deklariert sind. Ich weiß, das ist nicht einfach und zumindest am Anfang etwas umständlich, aber ich hoffe, dass steter Tropfen den Stein höhlt.

In diesem Sinne sende ich Ihnen bis zum nächsten Newsletter, den Sie in zwei Monaten, also etwa Mitte Mai 2018 erhalten, ganz herzliche Grüße aus dem Rheinland
Ihre




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